Version 002; Stand 08.11.2020
Allgemeines
Ein Retter bei den Lebensmittelrettern bekommt vom jeweiligen Marktbetreuer den Auftrag zur Rettung von Lebensmitteln in einem bestimmten Betrieb. Tag und Uhrzeit können in Absprache mit dem Marktbetreuer auch direkt mit dem Betrieb festgelegt werden.
Der Retter zahlt einmal jährlich einen Betrag von €15,- (Stichtag ist dafür der 1. September jeden Jahres). Der Retter wird vom Marktbetreuer in die ehrenamtliche Tätigkeit der Lebensmittelretter eingearbeitet und hält für Fragen, Absprachen usw. stets Kontakt mit seinem Marktbetreuer
Lebensmittel retten im Betrieb
- Der Retter erscheint ordentlich, freundlich und pünktlich im Betrieb.
- Im Betrieb werden die zur Verfügung gestellten Lebensmittel vom Retter aussortiert. Nicht mehr verwertbare Lebensmittel (über dem VERBRAUCHSDATUM, Verschimmeltes usw.) bleiben im Betrieb.
- Während der Rettung im Betrieb hat der Retter den Anweisungen vom Personal des Betriebs Folge zu leisten. Unstimmigkeiten sind mit den Marktbetreuer abzusprechen. Der Retter verweist das Personal des Betriebs bei Problemen an den Marktbetreuer.
- Der Retter hinterlässt den Betrieb ordentlich.
- Es ist dem Retter untersagt in den Betrieben Spendenbescheinigungen oder andere Dokumente zu unterschreiben.
- Die geretteten Lebensmittel werden entweder in den vom Betrieb zur Verfügung gestellten Kisten transportiert oder in selbst mitgebrachten Kisten oder Ähnlichem. Die Kisten des Betriebes sind diesem wieder zurückzugeben.
- Bei Kühlprodukten ist vom Retter ab der Abholung bis zur Weitergabe der Lebensmittel die Kühlkette aufrecht zu erhalten.
- Die Lebensmittelretter agieren nachrangig der Tafel, denn es ist nicht in unserem Sinne, sozial Benachteiligten Lebensmittel wegzunehmen. Unser Ziel ist es, Lebensmittel vor dem Müll zu retten.
- Pfand für Gläser, Flaschen usw. legt der Retter im Betrieb aus und lässt es sich bei der Verteilung von den Abholern zurückgeben.
Verteilung der geretteten Lebensmittel
- Die Verteilung der Lebensmittel wird auf der Facebookgruppe angekündigt. Dabei ist dem Retter selbst überlassen, ob nur Uhrzeit und Ort der Verteilung, oder auch genaue Angaben über die Lebensmittel gemacht werden. Haben sich genug Abholer angemeldet, kann der Retter die Anmeldung zur Abholung schließen.
- Die Verteilung findet auf einem öffentlichen Platz statt.
- Jeder angemeldete Abholer hat das Recht, bei der Verteilung etwas zu bekommen. Der Retter entscheidet jedoch, wer was bekommt. Dabei ist es in unserem Sinne, dass sozial Benachteiligte bevorzugt werden.
- Der Retter darf für die Verteilung der Lebensmittel kein Geld annehmen, gerettete Lebensmittel haben den Wert 0 und dürfen nicht verkauft werden.
- Das einzige Geld, das der Retter nimmt, ist das Pfand, das er vorab im Betrieb ausgelegt hat. Die Pfandflaschen/-gläser sind von den Abholern dann in einem beliebigen Betrieb wieder abzugeben.
- Es werden keine Lebensmittel vorab reserviert, beiseite gelegt oder geliefert.
- Der Verteilort ist vom Retter sauber zu hinterlassen.
- Sollten Lebensmittel bei der Verteilung übrig bleiben, versucht der Retter diese an anderen Stellen loszuwerden, z.B. Nachbarn, Vogelpark, Zoo, Bauernhöfe usw.
Retterregeln – Ergänzungen wegen Covid-19
In Zeiten der Corona-Pandemie gelten bis auf unbestimmte Zeit für die Retter verpflichtend nachfolgende Regeln als Ergänzung zu den bisher geltenden Regeln; diese sind mit den entsprechenden öffentlichen Stellen abgestimmt.
Abholung im Markt
- Der Lebensmittelretter trägt während der Rettung der Lebensmittel im Markt eine Mund-Nasen-Bedeckung. Diese ist vom Retter selbstständig mitzuführen und nach den geltenden Regeln zu reinigen.
- Die geltende Abstandsregel von min. 1,5m ist zu jeder Person die ganze Zeit einzuhalten.
- Der Retter desinfiziert sich direkt vor und nach der Rettung der Lebensmittel die Hände. Dazu ist ein Desinfektionsmittel mitzuführen.
- Der Retter kann die Lebensmittel vor Ort in Tüten packen, die er dann im Anschluss bei der Verteilung schon fertig an die Abholer verteilt. In diesem Fall ist der Retter selbstständig für die Beschaffung der notwendigen Tüten zuständig.
oder - Der Retter benutzt für die Rettung der Lebensmittel seine eigenen Kisten/Kühlboxen.
- Diese Schutzmaßnahmen sind mit dem jeweiligen Markt vorab abzusprechen.
Verteilung der Lebensmittel an die Abholer
- Sie sind insbesondere verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Vorgaben und Weisungen im Unternehmen zu beachten. Der Lebensmittelretter trägt während der Verteilung der Lebensmittel eine Mund-Nasen-Bedeckung.
- Die geltende Abstandsregel von min. 1,5m ist zu jeder Person die ganze Zeit einzuhalten.
- Der Retter desinfiziert sich direkt vor und nach der Verteilung der Lebensmittel die Hände. Dazu ist ein Desinfektionsmittel mitzuführen.
- Die Höchstgrenze der Abholer bei einer Verteilung beträgt 10 Personen. Alle Abholer tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung und halten die geltende Abstandsregel von 1,5m ein. Die Einhaltung dieser Regeln sind vom Retter durchzusetzen. Wer sich nicht daran hält, wird von der Verteilung ausgeschlossen.
- Der Retter verteilt an die Abholer entweder die fertig gepackten Tüten oder er verteilt die Lebensmittel aus seinen eigenen Kisten auf Zuruf in die von den Abholern bereitgestellten Kisten. Dabei ist, wie bereits oben steht, die Abstandsregel von min. 1,5m stets einzuhalten.
Sollte der Retter Krankheitssymptome haben (Husten, Erkältung, Halsschmerzen, Übelkeit usw.) darf er nicht zum Lebensmittelretten gehen, sondern muss zu Hause bleiben.
Hatte der Retter in den letzten 14 Tagen vor der Lebensmittelrettung Kontakt zu einer an Covid-19 erkrankten Person, darf er erst, wenn er 14 Tage nach dem Kontakt weiterhin symptomfrei ist oder einen negativen Test nachweisen kann, aktiv Lebensmittel retten. Die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen/Vorgaben sind hierbei einzuhalten. Die Lebensmittelretter prüfen weder den Gesundheitszustand der Retter noch den Nachweis eines negativen Tests.
Verschwiegenheitspflicht
Da Retter im Rahmen Ihrer Tätigkeit möglicherweise mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen, verpflichten sie sich hiermit zur Beachtung des Datenschutzes, insbesondere zur Wahrung der Vertraulichkeit.
Ihre Verpflichtung besteht umfassend. Sie dürfen personenbezogene Daten selbst nicht ohne Befugnis verarbeiten und Sie dürfen anderen Personen diese Daten nicht unbefugt mitteilen oder zugänglich machen.
Unter einer Verarbeitung versteht die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
„Personenbezogene Daten“ im Sinne der DSGVO sind alle Informationen, die sich auf einen identifizierten oder identifizierbaren Menschen beziehen; als identifizierbar wird ein Mensch angesehen, der direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck seiner physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität sind.
Diese Verpflichtung besteht ohne zeitliche Begrenzung und auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.
Unter Geltung der DSGVO können Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen nach § 42 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) sowie nach anderen Strafvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. Datenschutzverstöße können zugleich eine Verletzung arbeits- oder dienstrechtlicher Pflichten bedeuten und entsprechende Konsequenzen haben.
Datenschutzverstöße sind ebenfalls mit möglicherweise sehr hohen Bußgeldern für Unternehmen bedroht, die gegebenenfalls zu Ersatzansprüchen Ihnen gegenüber führen können.
Bestätigung
Der Retter bestätigt die Retterregeln auf der Homepage www.lebensmittelretter.org und erst nach der Bestätigung durch die Gremiumsmitglieder der Lebensmittelretter ist der Retter berechtigt, im Namen der Lebensmittelretter aktiv in den Partnerbetrieben Lebensmittel zu retten und diese im Anschluss an die Abholer weiter zu verteilen.
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